KOSTEN
Besonders bei länger bestehenden Beschwerden, bedarf es oftmals mehrerer Sitzungen. Die konkreten Kosten sind also abhängig von Länge und Häufigkeit der Behandlungen. Bei Fragen nehmen Sie gerne Kontakt auf.
Bitte beachten Sie, dass osteopathische Behandlungen keine gesetzliche Kassenleistung sind. Die meisten privaten Krankenkassen (PKV), Beihilfen und Zusatzversicherungen übernehmen in der Regel die Kosten teilweise oder vollständig, je nach gewähltem Tarif. Auch immer mehr gesetzliche Krankenkassen (GKV) bezuschussen die osteopathischen Behandlungen. Beachten Sie außerdem, dass für viele Krankenkassen eine ärztliche Bescheinigung, die als Rezept ausgestellt wird, erforderlich ist. Andernfalls erfolgt die Abrechnung in meiner Praxis gemäß der Gebührenverordnung für Heilpraktiker (GebüH). Für genauere Informationen nehmen Sie bitte Kontakt mit Ihrer Krankenkasse auf.
Voraussetzung für eine Erstattung
Für eine sichere Kostenübernahme muss die Behandlung durch einen entsprechend qualifizierten Therapeuten erfolgen, welcher durch seine Ausbildung einem Osteopathieverband beitreten darf.
Ich erfülle diese Anforderungen und bin Mitglied im Verband der Osteopathen Deutschland e.V.
Zahlungsmethode
Sie können gerne direkt nach ihrer Behandlung bar bezahlen (Quittung) oder für die Bank-Überweisung (SEPA) eine Rechnung erhalten.
Falls Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, sagen Sie diesen bitte rechtzeitig bis 24h vor dem Termin ab. Sonst muss Ihnen der Termin dennoch in Rechnung gestellt werden.